Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Verbraucherzentrale geht gegen Allianz Lebensversicherungs-AG in Berufung

Stand:
LG Stuttgart, Urteil vom 10.7.2023, 53 O 214/22, nicht rechtskräftig

Das Landgericht Stuttgart ist der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nicht gefolgt. Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die der Versicherung die Möglichkeit einräumt, den Rentenfaktor einseitig herabzusetzen, ist nicht unzulässig.
Off

Die Verbraucherzentrale hatte eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, auf welche sich die Allianz Lebensversicherungs-AG gegenüber Versicherten berufen hat, als benachteiligend angegriffen. Diese Klausel gibt der Versicherung die Möglichkeit, den Rentenfaktor, der zur Berechnung der Rente dient, einseitig herabzusetzen. Die Verbraucherzentrale vertrat erfolglos die Auffassung, dass durch diese Klausel die Versicherungsnehmer, entgegen den Geboten von Treu und Glauben, benachteiligt werden. Besonders ärgerlich: Sollten sich die Berechnungsgrundlagen zugunsten der Verbraucher:innen wieder verbessern, ist der Versicherer nicht verpflichtet, den Rentenfaktor entsprechend wieder anzupassen und nach oben zu korrigieren.

Die Verbraucherzentrale hat den Versicherer außergerichtlich erfolglos aufgefordert, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale benachteiligende Klausel nicht mehr zu verwenden und sich nicht mehr auf diese zu berufen. Im anschließenden Gerichtsverfahren hat das Landgericht Stuttgart zugunsten des Versicherers entschieden. Die beanstandete Klausel hält nach der Entscheidung des Gerichtes einer Inhaltskontrolle stand und sei wirksam. Auch bei einer Prämienerhöhung, das als einseitiges Recht des Versicherers gesetzlich festgelegt ist, kann der Versicherte nur verlangen, dass anstelle der Prämienerhöhung die Versicherungsleistung herabgesetzt wird. Auch hier sei dem Versicherten ein Recht auf Rückanpassung oder gar auf Reduktion der Prämien nicht zugebilligt. Entsprechend sei aber eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die eine Rückanpassung nicht vorsieht, nicht als missbräuchlich anzusehen.

Gegen das Urteil des LG Stuttgart hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor dem OLG Stuttgart Berufung eingelegt (Az. 2 U 143/23).

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Stuttgart vom 10.7.2023 (Az. 53 O 214/22), nicht rechtskräftig

Ratgeber-Tipps

Einfach machen - Geldanlage
Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.
Patchworkfamilie
Der Ratgeber Patchworkfamilie klärt Betroffene über ihre Rechte auf und gibt Tipps, wann sie Geld vom Staat erhalten…
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Logos der Apps Facebook und Instagram auf einem Smartphone

Abo für Facebook und Instagram: Neue Klage gegen Meta

Geld bezahlen oder personalisierte Werbung sehen: Vor diese Wahl stellen Facebook und Instagram ihre Mitglieder seit November 2023. Die Verbraucherzentrale NRW klagt jetzt in einem zweiten Verfahren gegen den Betreiberkonzern Meta. Ein erstes Verfahren war bereits erfolgreich.
Ein vollbesetztes Fußballstadion

Fußball EM 2024: Bekommt man noch legale Tickets?

Keine Tickets für die Fußball-EM 2024 bekommen? Wir zeigen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie noch versuchen wollen, an Tickets zu kommen.